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BZO Illnau-Effretikon
BZO Illnau-Effretikon · Zürich · Stand 2024-11-14 · BZO-Index · Original-PDF
187 von 187 Artikeln
- ZONEN
- Art. 1.1ZONENEINTEILUNGS. 5
- Art. 1.2BEREICHE MIT GESTALTUNGSPLANPFLICHTS. 6
- ZONENPLAN UND ERGÄNZUNGSPLÄNE
- KERNZONEN
- Art. 3.1GEMEINSAME BESTIMMUNGENS. 7
- Art. 3.2KERNZONE IS. 9
- Art. 3.3KERNZONE IIS. 10
- Art. 3.4KERNZONE IIIS. 10
- ZENTRUMSZONEN
- Art. 4.1ZWECKS. 13
- Art. 4.2GRUNDMASSES. 13
- Art. 4.3NUTZWEISES. 13
- Art. 4.4ERDGESCHOSSBONUSS. 13
- Weitere Bestimmungen im Text
- Art. 0.2Zusätzliche Baumassenziffer für Hochparterre in Hauptgebäuden [m3/m2S. 13
- Art. 1—S. 3
- Art. 1.1ZONENEINTEILUNGS. 5
- Art. 1.2BEREICHE MIT GESTALTUNGSPLANPFLICHTS. 3
- Art. 1.2.1Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten Gebiete gilt die Pflicht zur …S. 6
- Art. 1.2.2Zentrum Bahnhof WestS. 6
- Art. 1.2.3Areal Bahnhof OstS. 6
- Art. 1.2.4Alt-EffretikonS. 6
- Art. 1.2.5GeenS. 6
- Art. 1.4—S. 24
- Art. 1.7—S. 15
- Art. 1.8—S. 24
- Art. 2—S. 3
- Art. 2.1Für die Abgrenzung der Zonen sind die Zonenpläne im Massstab 1:5’000 massgebendS. 7
- Art. 2.2Die Kernzonenpläne und die weiteren Ergänzungspläne gehen dem Zonenplan vorS. 7
- Art. 2.5—S. 24
- Art. 2.6—S. 15
- Art. 2.8—S. 15
- Art. 3—S. 3
- Art. 3.0—S. 15
- Art. 3.1.1ZweckS. 7
- Art. 3.1.2NutzweiseS. 7
- Art. 3.1.3EinordnungS. 7
- Art. 3.1.4Abweichungen von Stellung und Kubatur bei Um- und ErsatzbautenS. 7
- Art. 3.1.5DachgestaltungS. 8
- Art. 3.1.6FassadengestaltungS. 8
- Art. 3.1.7Mantellinien und FassadenbereicheS. 8
- Art. 3.1.8AbständeS. 8
- Art. 3.1.9UmgebungsgestaltungS. 9
- Art. 3.1.10AbbrücheS. 9
- Art. 3.1.11AussenrenovationenS. 9
- Art. 3.2.1ZweckS. 9
- Art. 3.2.2BaumöglichkeitenS. 9
- Art. 3.2.3DachgestaltungS. 9
- Art. 3.3.1ZweckS. 10
- Art. 3.3.2BaumöglichkeitenS. 10
- Art. 3.4.1ZweckS. 10
- Art. 3.4.2BaumöglichkeitenS. 10
- Art. 3.4.3DachgestaltungS. 11
- Art. 3.4.4UmgebungsgestaltungS. 11
- Art. 3.4.5Garagen und AbstellplätzeS. 12
- Art. 3.4.6UnterkellerungenS. 12
- Art. 3.4.7Spezialbestimmung SchulgebäudeS. 12
- Art. 3.5—S. 24
- Art. 3.7—S. 15
- Art. 4—S. 3
- Art. 4.0kleiner GrenzabstandS. 13
- Art. 4.1.1Die Zentrumszone Z 4.0 ist für die Schaffung eines attraktiven Stadtzentrums …S. 13
- Art. 4.1.2Die Zentrumszone Z 3.3 dient ausser dem Wohnen vor allem der Ansiedlung von …S. 13
- Art. 4.2.1ZoneS. 13
- Art. 4.2.2Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschoss ist innerhalb des …S. 13
- Art. 4.2.3Für Gebäudeteile, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, gilt im Erdgeschoss …S. 13
- Art. 4.3.1Die für Wohnzwecke genutzten Geschossflächen dürfen höchstens 80 % der …S. 13
- Art. 4.3.2In den Zentrumszonen sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und …S. 13
- Art. 4.3.3In den Zentrumszonen sind in Erdgeschossteilen, die an einer Passantenlage …S. 13
- Art. 4.4.1ZoneS. 13
- Art. 4.4.2Die zusätzliche Baumassenziffer für das überhohe Erdgeschoss gilt, wenn die …S. 14
- Art. 4.4.3Die zusätzlichen Baumassenziffern gemäss Ziffer 4.4.1 können nicht kumuliert …S. 14
- Art. 4.4.4Die zusätzlichen Baumassenziffern gemäss Ziffer 4.4.1 können bei …S. 14
- Art. 5Grosser Grenzabstand [mS. 3
- Art. 5.0—S. 17
- Art. 5.1GRUNDMASSES. 3
- Art. 5.1.1ZoneS. 15
- Art. 5.1.2Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb …S. 15
- Art. 5.2GEWERBEERLEICHTERUNG IN DEN ZONEN WG 2.8 UND WG 3.2S. 3
- Art. 5.2.1Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile, deren giebelseitige Fassadenhöhe …S. 15
- Art. 5.2.2Die Baumassenziffer [m3/m2] beträgt für ZoneS. 15
- Art. 5.2.3Für dauernd gewerblich genutzte Gebäudeteile, deren giebelseitige Fassadenhöhe …S. 15
- Art. 5.3NUTZWEISES. 3
- Art. 5.3.1In den Wohnzonen sind Wohnungen, Läden, Büros, Praxen, Ateliers sowie nicht …S. 15
- Art. 5.3.2In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen sind Wohnungen, Läden, Büros, PraxenS. 15
- Art. 5.3.3In den Wohnzonen und in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen dürfen Läden …S. 15
- Art. 5.4ERDGESCHOSSBONUSS. 3
- Art. 5.4.1ZoneS. 16
- Art. 5.4.2Die zusätzliche Baumassenziffer für das überhohe Erdgeschoss gilt, wenn die …S. 16
- Art. 5.4.3Die zusätzlichen Baumassenziffern gemäss Ziffer 5.4.1 können nicht kumuliert …S. 16
- Art. 5.4.4Die zusätzlichen Baumassenziffern gemäss Ziffer 5.4.1 können bei …S. 16
- Art. 6—S. 3
- Art. 6.1GRUNDMASSES. 3
- Art. 6.2GRENZABSTANDS. 3
- Art. 6.2.1Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand …S. 17
- Art. 6.2.2Der Grenzbau ist nur gegenüber Nachbargrundstücken innerhalb der Zone zulässigS. 17
- Art. 6.3NUTZWEISES. 3
- Art. 6.3.1In den Industriezonen I 5.0 sowie in den Industriezonen I 8.0 Vogelsang und …S. 17
- Art. 6.3.2In den Industriezonen I 5.0 in Illnau, Oberkempttal und Mülau sind höchstens …S. 17
- Art. 6.3.3In den Industriezonen I 5.0 sowie in den Industriezonen I 8.0 Vogelsang und …S. 17
- Art. 6.3.4In den Industriezonen I 5.0 und I 8.0 sind Einkaufszentren und Grosszentren …S. 17
- Art. 7—S. 18
- Art. 7.5—S. 15
- Art. 8—S. 3
- Art. 8.0FassadenhöheS. 17
- Art. 8.1NUTZWEISES. 3
- Art. 8.1.1In der Erholungszone Ea sind Gebäude und Anlagen, die dem Sport und der …S. 18
- Art. 8.1.2In der Erholungszone Eb sind Gebäude und Anlagen, die dem Betrieb von …S. 18
- Art. 8.1.3In der Erholungszone Ec sind Gebäude und Anlagen für die Freizeittierhaltung …S. 18
- Art. 8.1.4In der Erholungszone Ed sind Gebäude und Anlagen für die Friedhofanlagen …S. 18
- Art. 8.1.5In der Erholungszone Ee sind Abstellplätze sowie weitere öffentliche oder der …S. 18
- Art. 8.1.6In der Erholungszone Ef ist der Erhalt und die Erneuerung von bestehenden …S. 18
- Art. 8.2GRUNDMASSES. 3
- Art. 8.2.1ZoneS. 18
- Art. 8.2.2Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand …S. 19
- Art. 9—S. 3
- Art. 9.1GRENZ- UND STRASSENABSTANDS. 3
- Art. 9.1.1Wo zwischen grossem und kleinem Abstand unterschieden wird, gilt der grosse …S. 19
- Art. 9.1.2In allen Bauzonen gilt für Kleinbauten und Anbauten entweder ein allseitiger …S. 19
- Art. 9.1.3Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie auch Kleinbauten und Anbauten …S. 19
- Art. 9.2FASSADENHÖHES. 3
- Art. 9.3BAUWEISES. 3
- Art. 9.3.1Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge zulässigS. 19
- Art. 9.3.2Der Grenzbau ist zulässig, wenn an ein bestehendes Gebäude angebaut wird oder …S. 19
- Art. 9.4HOCHHÄUSERS. 3
- Art. 9.5TERRAINVERÄNDERUNGENS. 3
- Art. 9.5.1Terrainveränderungen und Terrassierungen haben sich besonders gut in die …S. 19
- Art. 9.5.2Die Länge von Abgrabungen zur Freilegung von Untergeschossen darf gesamthaft …S. 19
- Art. 9.5.3Solche Abgrabungen sind nur bis zu 1.5 m unterhalb des massgebenden Terrains …S. 19
- Art. 9.6SPIEL- UND RUHEFLÄCHENS. 3
- Art. 9.6.1Bei Mehrfamilienhäusern und Wohnsiedlungen von 4 und mehr Wohnungen sind an …S. 20
- Art. 9.6.2In den Wohnzonen und in der Kernzone II soll die Fläche insgesamt mindestens 20 …S. 20
- Art. 9.7ABFALLBESEITIGUNGS. 20
- Art. 9.8BAUMSCHUTZ UND BEGRÜNUNGS. 3
- Art. 9.8.1Die Bachgehölze längs den in den Ergänzungsplänen mit Gewässerabstandslinien …S. 20
- Art. 9.8.2Die in der Verordnung zum Schutz der kommunalen Naturschutzobjekte bezeichneten …S. 20
- Art. 9.8.3In allen Zonen ist der nicht als begehbare Terrasse genutzte Bereich von …S. 20
- Art. 9.8.4Im Rahmen der Umgebungsgestaltung ist dem Bedarf nach ökologisch hochwertigen …S. 20
- Art. 9.8.5Besondere Beachtung ist der Umgebungsgestaltung am Siedlungsrand zu schenken, soS. 20
- Art. 10Gebäudelänge für HauptgebäudeS. 3
- Art. 10.1ABSTELLPLÄTZE FÜR PERSONENWAGENS. 3
- Art. 10.1.1Berechnungsweise des NormbedarfsS. 21
- Art. 10.1.2Reduktion infolge guter Erschliessung mit dem öffentlichen VerkehrS. 22
- Art. 10.1.3Besondere VerhältnisseS. 22
- Art. 10.1.4Autoarme NutzungenS. 22
- Art. 10.1.5ParkraumplanungS. 22
- Art. 10.1.6Ladeinfrastruktur für die ElektromobilitätS. 22
- Art. 10.2—S. 3
- Art. 10.2.1BedarfS. 23
- Art. 10.2.2Besondere VerhältnisseS. 23
- Art. 10.3—S. 3
- Art. 10.3.1BedarfS. 23
- Art. 10.3.2Besondere VerhältnisseS. 24
- Art. 10.3.3AnordnungS. 24
- Art. 10.4ABSTELLPLÄTZE FÜR KINDERWAGEN UND MOBILITÄTSHILFENS. 24
- Art. 10.5—S. 15
- Art. 11.1AREALÜBERBAUUNGENS. 3
- Art. 11.1.1Arealüberbauungen haben neben § 71 PBG mindestens folgende Anforderungen zu …S. 24
- Art. 11.1.2Arealüberbauungen sind in allen Wohnzonen sowie in den Zentrumszonen zugelassenS. 24
- Art. 11.1.3Für die Baumassenziffer der Hauptgebäude gelten folgende HöchstwerteS. 24
- Art. 11.1.4Gegenüber Grundstücken und Gebäuden ausserhalb der Arealüberbauung sind die …S. 25
- Art. 11.1.5Für die Fassadenhöhe gelten folgende HöchstwerteS. 25
- Art. 11.1.6Für die Gebäudelänge gelten folgende HöchstwerteS. 25
- Art. 11.2AUSSICHTSSCHUTZS. 25
- Art. 12.1ERHEBUNG EINER MEHRWERTABGABES. 3
- Art. 12.1.1Auf Planungsvorteilen, die durchS. 26
- Art. 12.1.2Die Freifläche gemäss § 19 Abs. 2 MAG beträgt 2’000 m2S. 26
- Art. 12.1.3Die Mehrwertabgabe beträgt 25 % des um Fr. 100’000 gekürzten MehrwertsS. 26
- Art. 12.2—S. 3
- Art. 12.2.1Die Erträge aus den Mehrwertabgaben fliessen in den kommunalen …S. 26
- Art. 12.5—S. 15
- Art. 13—S. 3
- Art. 13.1ÜBERGANGSBESTIMMUNGEN FÜR GESTALTUNGSPLÄNES. 26
- Art. 13.2INKRAFTTRETENS. 26
- Art. 14.7Giebelseitige Fassadenhöhe [m] max. 12.5S. 15
- Art. 15—S. 3
- Art. 15.5—S. 15
- Art. 16—S. 3
- Art. 17—S. 3
- Art. 17.5—S. 15
- Art. 18—S. 3
- Art. 19—S. 3
- Art. 2010. ABSTELLPLÄTZES. 3
- Art. 21—S. 3
- Art. 21.7—S. 15
- Art. 23—S. 3
- Art. 2411. BESONDERE FESTLEGUNGENS. 3
- Art. 2512. MEHRWERTAUSGLEICHS. 3
- Art. 2613. SCHLUSSBESTIMMUNGENS. 3
- Art. 27—S. 4
- Art. 45Traufseitige Fassadenhöhe [mS. 15
Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.