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Art. 4.3.2 · In den Zentrumszonen sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und …

BZO Illnau-Effretikon · S. 13 · Original-PDF

4.3.2 In den Zentrumszonen sind Wohnungen, Büros, Praxen, Handels- und Dienstleistungsbetriebe, Verwaltungen sowie höchstens mässig störende Gewerbebetriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.