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Art. 9.8.4 · Im Rahmen der Umgebungsgestaltung ist dem Bedarf nach ökologisch hochwertigen …

BZO Illnau-Effretikon · S. 20 · Original-PDF

9.8.4 Im Rahmen der Umgebungsgestaltung ist dem Bedarf nach ökologisch hochwertigen Naturund Grünflächen Rechnung zu tragen. Invasive gebietsfremde Pflanzen sind nicht erlaubt.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.