Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Stand 30. August 2026
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von baureif und für alle über baureif bestellten Prüfberichte. Mit dem Gebrauch des Dienstes erklären Sie sich damit einverstanden. Der wichtigste Abschnitt ist Ziffer 4: Er sagt, was diese Vorprüfung nicht leisten kann.
1. Anbieterin und Geltungsbereich
Anbieterin ist die Plan 5 GmbH, Sunnehaldenstrasse 7, 8311 Brütten («wir»; Angaben im Impressum). Diese AGB gelten für die frei zugänglichen Teile der Website ebenso wie für Leistungen, die ein Konto voraussetzen. Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben.
2. Leistung
baureif liest die Masswerte aus einem hochgeladenen Baugesuch und vergleicht sie mit den Bau- und Zonenvorschriften der betreffenden Gemeinde; zu jeder Regel wird die Fundstelle im Reglement genannt. Ergebnis ist ein Prüfbericht mit Werte-Abgleich, Konsistenz-Rechnungen, Vollständigkeits- und Dokumentprüfung. Erfasst sind derzeit 363 Gemeinden in 13 Kantonen (Zürich, Bern, Zug, Schwyz, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Aargau, Solothurn, St. Gallen, Thurgau, Graubünden und Uri) mit 21'889 Regeln. Der Bericht ist in der Regel sofort zugänglich; wir dürfen Berichte intern als Stichprobe gegenlesen und behalten uns vor, einzelne Berichte erst nach dieser Durchsicht freizugeben.
3. Konto
Die Prüfung setzt ein Konto voraus; die Registrierung ist kostenlos. Sie halten Ihre Zugangsdaten geheim und melden uns eine missbräuchliche Verwendung. Wir dürfen Konten sperren, die gegen diese AGB verstossen. Auf Verlangen löschen wir Ihr Konto samt Berichten und Dateien; ein bestehendes Guthaben verfällt mit der Löschung, wenn Sie nichts anderes mit uns vereinbaren.
4. Was der Dienst nicht ist
baureif ist eine Vorprüfung zur eigenen Orientierung. Es ist keine Rechtsauskunft, keine Bauberatung und keine Vorentscheidung der Behörde. Ein Ergebnis ohne Beanstandung bedeutet nicht, dass ein Vorhaben bewilligungsfähig ist; ein beanstandeter Wert bedeutet nicht, dass es abgelehnt wird. Verbindlich ist allein der Entscheid der zuständigen Baubehörde.
Die Prüfung deckt bewusst nur einen Teil des Baurechts ab. Nicht geprüft werden namentlich:
- Einordnung, Orts- und Landschaftsbild, also gerade jene Bestimmungen, an denen Vorhaben in der Praxis häufig scheitern
- Gestaltungs-, Quartier- und Sondernutzungspläne sowie Arealbebauungen
- Denkmal-, Ortsbild-, Gewässer-, Wald- und Naturschutz
- Lärm, Energie, Brandschutz, Erdbebensicherheit, hindernisfreies Bauen
- Erschliessung, Abstellplätze und Nachbarrecht
- kantonale Bauvorschriften ausserhalb der kommunalen Reglemente
- Alles, was ausserhalb der Bauzone gilt
5. Wie zuverlässig die Werte sind
Die Regeln sind maschinell aus öffentlich zugänglichen Reglementen ausgelesen und stichprobenweise gegen die Quelle geprüft. Die Prüfqualität messen wir regelmässig an Testdossiers mit von Hand erstellter Referenz. Der letzte Messlauf (30. August 2026) ergab:
- 97,2 % Wertgenauigkeit beim Auslesen der projektierten Masse aus einem Dossier — einzelne Werte können dennoch falsch gelesen werden.
- 0 % Halluzinationsrate: Werte, die im Dossier nicht vorkommen, wurden in keinem Lauf erfunden.
- 91,7 % Stabilität über wiederholte Läufe desselben Dossiers.
Prüfen Sie deshalb jeden Wert, auf den es ankommt, gegen die angegebene Fundstelle. Genau dafür steht sie dort.
6. Wo die Daten unvollständig sind
Bei manchen Gemeinden ist die Rechtslage besonders und wird im Profil ausgewiesen. Lesen Sie diesen Hinweis, bevor Sie sich auf ein Ergebnis stützen. Typische Fälle:
- Fusionsgemeinden, in denen für einzelne Ortsteile ein eigenes Reglement weitergilt: Fraubrunnen etwa führt acht Ortsteil-Reglemente nebeneinander, Scuol je eines für seine Fraktionen.
- Parallele Rechtsregime, wenn alte und harmonisierte Baubegriffe nebeneinander gelten. Ausnützungsziffer und Geschossflächenziffer, Gebäudehöhe und Gesamthöhe messen Verschiedenes und dürfen nicht ineinander umgerechnet werden.
- Laufende Revisionen, deren Werte noch nicht in Kraft sind.
- Masse, die das Reglement der Behörde überlässt: Dort steht keine Zahl, und wir tragen auch keine ein.
7. Preise, Vertragsschluss und Zahlung
Prüfberichte sind entgeltlich. Es gilt der Preis, der zum Zeitpunkt der Bestellung auf der Preisseite und im Bezahlvorgang ausgewiesen ist, in Schweizer Franken. Der Vertrag kommt zustande, wenn die Zahlung durch unseren Zahlungsdienstleister (Stripe) bestätigt ist; die Quittung erhalten Sie per E-Mail. Kostenlose Teile der Website (Zonenauskunft, BZO-Index, Beispielbericht) bleiben unentgeltlich.
Die Leistungen im Einzelnen:
- Einzelbericht: ein Guthaben für eine Prüfung eines Dossiers.
- «Bis zur Eingabe»: beliebig viele Prüfungen desselben Bauvorhabens während 180 Tagen ab Kauf, etwa nach Korrekturen am Dossier. Die Nutzung für andere Bauvorhaben ist nicht gestattet; dafür gibt es Einzelberichte und Pakete.
- Büro-Paket: drei Guthaben für das Konto.
Guthaben sind an das Konto gebunden, nicht übertragbar und werden nicht bar ausbezahlt; sie verfallen nicht. Belastet wird ein Guthaben erst, wenn eine Prüfung erfolgreich durchgelaufen ist: Technisch misslungene Prüfungen (etwa nicht lesbare Uploads oder Abbrüche) kosten kein Guthaben bzw. werden kostenlos wiederholt. Mit dem Start einer Prüfung beginnt die Leistungserbringung sofort.
Zufriedenheitszusage: Sind Sie mit der Qualität eines Berichts nicht zufrieden, erstatten wir Ihnen auf Meldung an kontakt@baureif.ch innert 14 Tagen nach Erstellung des Berichts den dafür bezahlten Preis zurück bzw. schreiben das belastete Guthaben wieder gut; die Rückerstattung erfolgt auf das ursprüngliche Zahlungsmittel. Die Zusage gilt je bezahlte Leistung einmal; bei offensichtlichem Missbrauch entfällt sie. Sie begründet keinen Anspruch darauf, dass ein Bericht ein bestimmtes inhaltliches Ergebnis zeigt — auch ein Bericht, der Regelverstösse feststellt, ist eine erbrachte Leistung.
8. Ihre Unterlagen
Sie dürfen nur Unterlagen hochladen, für die Sie die nötigen Rechte haben; Rechte an Ihren Unterlagen gehen nicht auf uns über. Hochgeladene Dossier-Dateien werden zusammen mit dem Prüfbericht gespeichert, damit der Bericht seine Fundstellen im Originaldokument zeigen kann; Zugriff haben nur das einreichende Konto und unsere interne Durchsicht. Auf Verlangen löschen wir Bericht und Dateien vollständig. Einzelheiten in der Datenschutzerklärung.
9. Verfügbarkeit
Wir bemühen uns um einen unterbrechungsfreien Betrieb, sichern aber keine bestimmte Verfügbarkeit zu. Wartungsfenster, Weiterentwicklung und Ausfälle von Vorleistungen (Hosting, Geo- und Modelldienste) können den Dienst vorübergehend einschränken.
10. Sachgerechter Gebrauch
Automatisierte Massenabfragen, das Umgehen der Zugriffsgrenzen und der Weiterverkauf der Daten sind nicht gestattet. Die Zugriffszahl je Sitzung ist begrenzt, damit der Dienst für alle nutzbar bleibt.
11. Haftung
Der Dienst wird ohne Zusicherung von Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit bereitgestellt. Eine Haftung für Schäden aus dem Gebrauch oder dem Nichtgebrauch (namentlich für Verzögerungen, Rückweisungen, Projektänderungen oder entgangenen Gewinn) ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung sowie für Personenschäden; Art. 100 OR bleibt vorbehalten. Für Hilfspersonen gilt Art. 101 Abs. 2 OR.
12. Änderungen dieser AGB
Wir können diese AGB anpassen, etwa bei neuen Funktionen, geänderten Preisen oder geänderter Rechtslage. Massgeblich ist die bei der jeweiligen Nutzung bzw. Bestellung veröffentlichte Fassung; das Datum oben nennt den Stand. Wesentliche Änderungen zeigen wir Konto-Inhabern in geeigneter Form an.
13. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt Schweizer Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des Wiener Kaufrechts. Gerichtsstand ist der Sitz der Anbieterin, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas anderes vorsehen.