Nutzungsbedingungen
Stand 9. August 2026
Mit dem Gebrauch von baureif erklären Sie sich mit diesen Bedingungen einverstanden. Der wichtigste Abschnitt ist der zweite — er sagt, was diese Vorprüfung nicht leisten kann.
1. Was der Dienst tut
baureif liest die Masswerte aus einer hochgeladenen Baueingabe und vergleicht sie mit den Bau- und Zonenvorschriften der betreffenden Gemeinde. Zu jeder Regel wird die Fundstelle im Reglement genannt. Erfasst sind derzeit 338 Gemeinden in 11 Kantonen (Zürich, Bern, Zug, Schwyz, Basel-Landschaft, Basel-Stadt, Luzern, Aargau, Solothurn, St. Gallen und Thurgau) mit 20'163 Regeln.
2. Was der Dienst nicht ist
baureif ist eine Vorprüfung zur eigenen Orientierung. Es ist keine Rechtsauskunft, keine Bauberatung und keine Vorentscheidung der Behörde. Ein Ergebnis ohne Beanstandung bedeutet nicht, dass ein Vorhaben bewilligungsfähig ist; ein beanstandeter Wert bedeutet nicht, dass es abgelehnt wird. Verbindlich ist allein der Entscheid der zuständigen Baubehörde.
Die Prüfung deckt bewusst nur einen Teil des Baurechts ab. Nicht geprüft werden namentlich:
- Einordnung, Orts- und Landschaftsbild — also gerade jene Bestimmungen, an denen Vorhaben in der Praxis häufig scheitern
- Gestaltungs-, Quartier- und Sondernutzungspläne sowie Arealbebauungen
- Denkmal-, Ortsbild-, Gewässer-, Wald- und Naturschutz
- Lärm, Energie, Brandschutz, Erdbebensicherheit, hindernisfreies Bauen
- Erschliessung, Abstellplätze und Nachbarrecht
- Alles, was ausserhalb der Bauzone gilt
3. Wie zuverlässig die Werte sind
Die Regeln sind maschinell aus öffentlich zugänglichen Reglementen ausgelesen und stichprobenweise gegen die Quelle geprüft. Wir messen die Qualität regelmässig an Testdossiers mit von Hand erstellter Referenz. Der letzte Messlauf ergab:
- 71,8 % Wertgenauigkeit beim Auslesen der projektierten Masse aus einem Dossier — rund jeder vierte Wert wird also nicht exakt getroffen.
- 0 % Halluzinationsrate: Werte, die im Dossier nicht vorkommen, wurden in keinem Lauf erfunden.
- 69,2 % Stabilität über wiederholte Läufe desselben Dossiers.
Prüfen Sie deshalb jeden Wert, auf den es ankommt, gegen die angegebene Fundstelle. Genau dafür steht sie dort.
4. Wo die Daten unvollständig sind
Bei manchen Gemeinden ist die Rechtslage besonders und wird im Profil ausgewiesen. Lesen Sie diesen Hinweis, bevor Sie sich auf ein Ergebnis stützen. Typische Fälle:
- Fusionsgemeinden, in denen für einzelne Ortsteile ein eigenes Reglement weitergilt — Fraubrunnen etwa führt acht Ortsteil-Reglemente nebeneinander, Luzern eines für den Stadtteil Littau.
- Parallele Rechtsregime, wenn alte und harmonisierte Baubegriffe nebeneinander gelten. Ausnützungsziffer und Geschossflächenziffer, Gebäudehöhe und Gesamthöhe messen Verschiedenes und dürfen nicht ineinander umgerechnet werden.
- Laufende Revisionen, deren Werte noch nicht in Kraft sind.
- Masse, die das Reglement der Behörde überlässt — dort steht keine Zahl, und wir tragen auch keine ein.
5. Haftung
Der Dienst wird ohne Zusicherung von Richtigkeit, Vollständigkeit und Verfügbarkeit bereitgestellt. Eine Haftung für Schäden aus dem Gebrauch oder dem Nichtgebrauch — namentlich für Verzögerungen, Rückweisungen, Projektänderungen oder entgangenen Gewinn — ist ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt. Nicht ausgeschlossen ist die Haftung für Schäden aus absichtlicher oder grobfahrlässiger Verletzung sowie für Personenschäden; Art. 100 OR bleibt vorbehalten.
6. Ihre Unterlagen
Sie dürfen nur Unterlagen hochladen, für die Sie die nötigen Rechte haben. Die Dateien werden nicht gespeichert; Näheres in der Datenschutzerklärung. Rechte an Ihren Unterlagen gehen nicht auf uns über.
7. Sachgerechter Gebrauch
Automatisierte Massenabfragen, das Umgehen der Zugriffsgrenzen und der Weiterverkauf der Daten sind nicht gestattet. Die Zugriffszahl je Sitzung ist begrenzt, damit der Dienst für alle nutzbar bleibt.
8. Anwendbares Recht
Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des Betreibers, soweit nicht zwingende Bestimmungen etwas anderes vorsehen.