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Art. 5.1.2 · Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb …
BZO Illnau-Effretikon · S. 15 · Original-PDF
5.1.2 Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb des zulässigen Gebäudevolumens, begrenzt durch die Fassadenhöhen, frei wählbar.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.