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Art. 9.5.3 · Solche Abgrabungen sind nur bis zu 1.5 m unterhalb des massgebenden Terrains …
BZO Illnau-Effretikon · S. 19 · Original-PDF
9.5.3 Solche Abgrabungen sind nur bis zu 1.5 m unterhalb des massgebenden Terrains zulässig. Von dieser Beschränkung ausgenommen sind Kellerzugänge, Hauseingänge sowie Einfahrten zu Garagen.
19 / 28 BAU- UND ZONENORDNUNG – STAND: 14. NOVEMBER 2024
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.