Art. 3.1.9 · Umgebungsgestaltung
BZO Illnau-Effretikon · S. 9 · Original-PDF
3.1.9 Umgebungsgestaltung Die Umgebungsgestaltung muss sich hinsichtlich Materialisierung, Bepflanzung und Topografie gut in den ortsbaulichen Kontext einordnen. Ortstypische Elemente sind zu erhalten oder, soweit verhältnismässig, wiederherzustellen. Anpassungen an bestehenden ortstypischen Elementen sind möglich, sofern sie der gestalterischen Verbesserung dienen oder im Interesse der Verkehrssicherheit sind. Am massgebenden Terrain sind möglichst wenig Veränderungen vorzunehmen, so dass die Topografie nach wie vor ablesbar bleibt und ein harmonischer Geländeverlauf sichergestellt werden kann. Es sind vorwiegend standortgerechte einheimische Pflanzen zu verwenden. Es sind ortskernübliche Einfriedungen zu verwenden. Es sind nur betriebseigene Reklamen gestattet, welche den Charakter der Bauten und deren Umgebung nicht beeinträchtigen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.