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Art. 10.3.3 · Anordnung
BZO Illnau-Effretikon · S. 24 · Original-PDF
10.3.3 Anordnung Abstellplätze für Fahrräder müssen leicht zugänglich und möglichst direkt vom Strassennetz erreichbar sein. Fahrradabstellplätze für Bewohner und Beschäftigte sind in der Regel gedeckt auszugestalten. Ein angemessener Anteil an Fahrradabstellplätzen ist für Kunden und Besucher vorzusehen. Diese Abstellplätze sind in der Nähe des Gebäudeeingangs zu realisieren.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.