Art. 7
BZO Illnau-Effretikon · S. 18 · Original-PDF
7. ZONE FÜR ÖFFENTLICHE BAUTEN Für die einzelnen Zonen gelten folgende maximalen traufseitigen Fassadenhöhen: − Kindergartenanlagen Müselacher, Wattbuck und Rosswinkel 10.5 m − Kindergartenanlagen Bannhalden und Chelleracher 7.5 m − Schulanlagen Schlimperg, Ottikon, Eselriet, Hagen, Baumeister-Kurszentrum, Elektro-Bildungszentrum, 14 m Werkhof Effretikon, Sportanlagen Eselriet und Mehrzweckanlage sowie katholische und reformierte Kirche − Zentrum Effretikon, 18 m Schulanlage Watt und Abwasserreinigungsanlage Mannenberg Gegenüber Grundstücken, die in einer anderen Zone liegen, ist der Grenzabstand jener Zone einzuhalten. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des PBG.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.