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Art. 4.2.2 · Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschoss ist innerhalb des …
BZO Illnau-Effretikon · S. 13 · Original-PDF
4.2.2 Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschoss ist innerhalb des zulässigen Gebäudevolumens, begrenzt durch die traufseitige Fassadenhöhe, frei.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.