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Art. 9.4 · HOCHHÄUSER
BZO Illnau-Effretikon · S. 3 · Original-PDF
9.4 HOCHHÄUSER 9.4 HOCHHÄUSER Hochhäuser sind in den im entsprechenden Ergänzungsplan bezeichneten Gebiet zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.