← BZO Illnau-Effretikon · Inhaltsverzeichnis
Art. 9.3.1 · Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge zulässig
BZO Illnau-Effretikon · S. 19 · Original-PDF
9.3.1 Die geschlossene Bauweise ist bis zur zonengemässen Gebäudelänge zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.