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Art. 6.2.2 · Der Grenzbau ist nur gegenüber Nachbargrundstücken innerhalb der Zone zulässig
BZO Illnau-Effretikon · S. 17 · Original-PDF
6.2.2 Der Grenzbau ist nur gegenüber Nachbargrundstücken innerhalb der Zone zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.