← BZO Illnau-Effretikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 4.2.3 · Für Gebäudeteile, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, gilt im Erdgeschoss …

BZO Illnau-Effretikon · S. 13 · Original-PDF

4.2.3 Für Gebäudeteile, die nicht zu Wohnzwecken genutzt werden, gilt im Erdgeschoss allseitig der kleine Grenzabstand.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.