Art. 11.1.1 · Arealüberbauungen haben neben § 71 PBG mindestens folgende Anforderungen zu …
BZO Illnau-Effretikon · S. 24 · Original-PDF
11.1.1 Arealüberbauungen haben neben § 71 PBG mindestens folgende Anforderungen zu erfüllen: − hochwertige, nachhaltige Bebauung mit einem bewohnerfreundlichen Wohnumfeld − vielfältig strukturierte, naturnahe Freiräume mit vorwiegend standortgerechter einheimischer Bepflanzung. − platzsparende Anordnung von quartiereigenen Erschliessungs- und Parkierungsanlagen − überdurchschnittliche Infrastruktur für Fahrräder und Fussgänger − eine nachhaltige Energie- und Wärmeversorgung − erhöhter Lärmschutz, so dass bei Gebäuden mit einem Wohnanteil von mehr als 80 % auch in Zonen mit ES III die Einhaltung der IGW ES II sichergestellt ist − qualitativ hochwertige Entsorgungsanlagen
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