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Art. 10.1.1 · Berechnungsweise des Normbedarfs

BZO Illnau-Effretikon · S. 21 · Original-PDF

10.1.1 Berechnungsweise des Normbedarfs

Der Normbedarf wird gemäss der nachfolgenden Tabelle ermittelt, wobei die Bruchteile unter der Hälfte abgerundet werden. Abstellplätze für Nutzungsart Bewohner oder Beschäftigte Besucher und Kunden Wohnen − Wohnungen, EFH 1 PP / 100 m2 mBGF, jedoch mind.

1PP / Wohnung 1 PP / 4 Wohnungen

1PP / 3 Reihen-EFH Verkaufsgeschäfte − Lebensmittel − Nicht Lebensmittel 1 PP / 100 m2 mBGF, jedoch mind. 0.5 PP / Arbeitsplatz 1 PP / 40 m2 mBGF

1PP / 100 m2 mBGF Gastbetriebe − Restaurant, Café − Konferenzräume, Säle − Hotel 1 PP / 40 Sitzplätze -

1 PP / 7 Zimmer 1 PP / 6 Sitzplätze
1 PP / 10 Sitzplätze
1 PP / 2 Zimmer

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 21) verbindlich lesbar.

Dienstleistungen, Kleingewerbe − publikumsintensive Schalterbetriebe wie Post, Bank, öffentl. Verwaltung, etc. − publikumsorientierte Praxen, Coiffeur, Reisebüro, Kleingewerbe, etc. − nicht publikumsorientierte reine Bürobetriebe, etc. 1 PP / 60 m2 mBGF jedoch mindestens 0.25 PP / Arbeitsplatz 1 PP / 50 m2 mBGF

1PP / 100 m2 mBGF

1PP / 300 m2 mBGF Gewerbe- und Industriebetriebe 1 PP / 150 m2 mBGF 1 PP / 300 m2 mBGF Andere Nutzungen Der Normbedarf für weitere, in dieser Tabelle nicht definierte Nutzungen, wird unter Beachtung der einschlägigen Normen, Wegleitungen und Merkblätter ermittelt.

Wohnen

mBGF = massgebliche Bruttogeschossfläche

21 / 28 BAU- UND ZONENORDNUNG – STAND: 14. NOVEMBER 2024

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.