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Art. 5.3.3 · In den Wohnzonen und in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen dürfen Läden …
BZO Illnau-Effretikon · S. 15 · Original-PDF
5.3.3 In den Wohnzonen und in den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterungen dürfen Läden für Güter des täglichen Bedarfs eine Verkaufsfläche von höchstens 500 m2 aufweisen.
15 / 28 BAU- UND ZONENORDNUNG – STAND: 14. NOVEMBER 2024
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.