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Art. 9.1.3 · Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie auch Kleinbauten und Anbauten …

BZO Illnau-Effretikon · S. 19 · Original-PDF

9.1.3 Unterirdische Bauten und Unterniveaubauten sowie auch Kleinbauten und Anbauten haben vorbehältlich Ziffer 3.4.5 gegenüber öffentlichen Strassen und Wegen einen Abstand von 3.5 m einzuhalten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.