← BZO Illnau-Effretikon · Inhaltsverzeichnis
Art. 3.1.2 · Nutzweise
BZO Illnau-Effretikon · S. 7 · Original-PDF
3.1.2 Nutzweise In den Kernzonen sind Wohnungen, Landwirtschaftsnutzungen sowie höchstens mässig störendes Gewerbe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.