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Art. 9.1.1 · Wo zwischen grossem und kleinem Abstand unterschieden wird, gilt der grosse …
BZO Illnau-Effretikon · S. 19 · Original-PDF
9.1.1 Wo zwischen grossem und kleinem Abstand unterschieden wird, gilt der grosse Abstand für die Hauptwohnseite, der kleine für die übrigen Gebäudeseiten.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.