← BZO Illnau-Effretikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 9.1.1 · Wo zwischen grossem und kleinem Abstand unterschieden wird, gilt der grosse …

BZO Illnau-Effretikon · S. 19 · Original-PDF

9.1.1 Wo zwischen grossem und kleinem Abstand unterschieden wird, gilt der grosse Abstand für die Hauptwohnseite, der kleine für die übrigen Gebäudeseiten.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.