← BZO Illnau-Effretikon · Inhaltsverzeichnis

Art. 1.2.1 · Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten Gebiete gilt die Pflicht zur …

BZO Illnau-Effretikon · S. 6 · Original-PDF

1.2.1 Für die im Zonenplan speziell gekennzeichneten Gebiete gilt die Pflicht zur Ausarbeitung eines Gestaltungsplans. Die Gestaltungspläne haben zumindest den Anforderungen an Arealüberbauungen gemäss Ziffer 11.1.1 zu genügen. Im Speziellen sind folgende Zielsetzungen zu erfüllen:

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.