Art. 3.4.2 · Baumöglichkeiten
BZO Illnau-Effretikon · S. 10 · Original-PDF
3.4.2 Baumöglichkeiten In der Kernzone III sind Um- und Ersatzbauten von bestehenden Gebäuden, die Erstellung neuer Kleinbauten und Anbauten sowie die Erstellung von neuen Hauptgebäuden zulässig. Für alle bestehenden Gebäude ausserhalb der bezeichneten Baubereiche für neue Hauptgebäude ist der Umbau die Regel. Neue Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der im Kernzonenplan bezeichneten Baubereiche erstellt werden. Dabei gelten folgende Grundmasse:
10 / 28 BAU- UND ZONENORDNUNG – STAND: 14. NOVEMBER 2024 Grenzabstand min. 3.5 m Vollgeschosse max. 2 Dachgeschoss max. 1 Giebelseitige Fassadenhöhe max. 10.5 m Traufseitige Fassadenhöhe max. 6 m Überbauungsziffer für Kleinbauten und Anbauten max. 2 % Die maximal zulässige Gebäudelänge und Gebäudebreite für neue Hauptgebäude ist pro Baubereich im Kernzonenplan festgelegt. Das Bauen auf oder das Näherbauen an die Strassengrenze ist gestattet, wenn dies durch die Lage der im Kernzonenplan bezeichneten Baubereiche ermöglicht wird. Kleinbauten und Anbauten dürfen auch ausserhalb der im Kernzonenplan bezeichneten Baubereiche erstellt werden.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.