← BZO Illnau-Effretikon · Inhaltsverzeichnis
Art. 8.1.6 · In der Erholungszone Ef ist der Erhalt und die Erneuerung von bestehenden …
BZO Illnau-Effretikon · S. 18 · Original-PDF
8.1.6 In der Erholungszone Ef ist der Erhalt und die Erneuerung von bestehenden Bauten und Anlagen zulässig. Neue Bauten und Anlagen sind nicht zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.