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Art. 10.4 · ABSTELLPLÄTZE FÜR KINDERWAGEN UND MOBILITÄTSHILFEN
BZO Illnau-Effretikon · S. 24 · Original-PDF
10.4 ABSTELLPLÄTZE FÜR KINDERWAGEN UND MOBILITÄTSHILFEN
Bei Mehrfamilienhäusern sind genügend grosse, leicht zugängliche Abstellräume für Kinderwagen, Mobilitätshilfen und dergleichen vorzusehen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.