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BZO Horgen
BZO Horgen · Zürich · Stand 2023-06-05 · BZO-Index · Original-PDF
153 von 153 Artikeln
- 1. Zonen
- Art. 1.1Zoneneinteilung mit Zuordnung der LärmempfindlichkeitsstufenS. 2
- Art. 1.2Anordnungen innerhalb der BauzonenS. 2
- Art. 1.3Zonenplan, Kernzonenpläne, ErgänzungspläneS. 2
- 2. Kernzonen
- Art. 2.1Ersatzbauten und entsprechende UmbautenS. 2
- Art. 2.2Neubauten und entsprechende UmbautenS. 2
- Art. 2.3UmgebungsgestaltungS. 2
- Art. 2.4AbbruchbewilligungS. 2
- Art. 2.5RenovationenS. 2
- Art. 2.6NutzweiseS. 2
- 3. Quartiererhaltungszone 11
- Art. 3.1ZweckS. 2
- Art. 3.2AusnutzungS. 2
- Art. 3.3NutzweiseS. 2
- Art. 3.4Gestaltung und EinordnungS. 2
- Art. 3.5GebäudeabbruchS. 2
- Art. 3.6Quartierspezifische MerkmaleS. 2
- 4. Zentrumszonen
- Art. 4.1GrundmasseS. 2
- Art. 4.2BauweiseS. 2
- Art. 4.3DachformS. 2
- Art. 4.4NutzweiseS. 2
- Art. 4.5StrassenabstandS. 2
- 5. Wohnzonen
- Art. 5.1GrundmasseS. 2
- Art. 5.2GrenzabstandS. 2
- Art. 5.3BauweiseS. 2
- Art. 5.4DachformS. 2
- Art. 5.5Gewerbeerlaubnis/GewerbeerleichterungS. 2
- 6. Industriezonen
- Art. 6.1GrundmasseS. 2
- Art. 6.2GrenzabstandS. 2
- Art. 6.3BauweiseS. 2
- Art. 6.4DachformS. 2
- Art. 6.5NutzweiseS. 2
- Art. 6.6Sonderbauvorschriften für zusätzliche NutzweisenS. 2
- 7. Zone für öffentliche Bauten
- Art. 7.1GrundmasseS. 3
- Art. 7.2GrenzabstandS. 3
- 8. Erholungszonen
- Art. 8.1Erholungszone für Sport und Freizeit (E Sp)S. 3
- Art. 8.2Erholungszone für Familiengärten (E Fa)S. 3
- Art. 8.3Erholungszone für Pferdesport (E PSp)S. 3
- Art. 8.4GrenzabstandS. 3
- 9. Weitere Festlegungen
- Art. 9.1ArealüberbauungenS. 3
- Art. 9.2AussichtsschutzS. 3
- Art. 9.3FlachdachbegrünungS. 3
- Art. 9.4HochwasserschutzS. 3
- 10. Allgemeine Bestimmungen
- Art. 10.1Grenzabstand von Besonderen GebäudenS. 3
- Art. 10.2Abstände gegenüber Strassen, Plätzen und WegenS. 3
- Art. 10.3Gebäudehöhe und BaulinienS. 3
- Art. 10.4Freilegung von GeschossenS. 3
- Art. 10.5AbstellplätzeS. 3
- Art. 10.6FreiflächenS. 3
- Art. 10.7FachberaterS. 3
- Art. 10.8FörderbeiträgeS. 3
- Art. 10.9GesamtnutzflächeS. 3
- Art. 10.10MehrwertausgleichS. 3
- 11. Schlussbestimmungen
- Art. 11.1Übergangsbestimmungen für bewilligte BautenS. 3
- Art. 11.2Übergangsbestimmung für bestehende GestaltungspläneS. 3
- Art. 11.3InkrafttretenS. 3
- 12. Notizen
- Weitere Bestimmungen im Text
- Art. 1—S. 1
- Art. 1.1Zoneneinteilung mit Zuordnung der LärmempfindlichkeitsstufenS. 4
- Art. 1.1.1Übergangsbestimmungen für bewilligte BautenS. 4
- Art. 1.1.2Übergangsbestimmung für bestehende GestaltungspläneS. 5
- Art. 1.1.3InkrafttretenS. 5
- Art. 1.2Anordnungen innerhalb der BauzonenS. 2
- Art. 1.2.1Innerhalb der Bauzonen werden folgende weitere Anordnungen über AusnützungS. 6
- Art. 1.2.2Der Gestaltungsplan für das Gebiet Allmend hat eine einwandfreie landschaftlicheS. 6
- Art. 1.2.3Die Gestaltungspläne für die Gebiete Seestrasse alte Giesserei und Giessereiweg …S. 6
- Art. 1.2.4Gestaltungspläne gemäss den Ziffern 1.2.2 und 1.2.3 – welche den Rahmen der …S. 6
- Art. 1.2.5Der Gestaltungsplan für das Gebiet Bocken hat die Nutzweise des erhaltenswertenS. 6
- Art. 1.2.6In den speziell bezeichneten Bereichen sind für lärmempfindliche Räume …S. 6
- Art. 1.3Zonenplan, Kernzonenpläne, ErgänzungspläneS. 2
- Art. 1.3.1—S. 6
- Art. 1.3.2Für die Kernzonen gelten die Kernzonenpläne im Massstab 1:500S. 6
- Art. 1.3.3Für die Waldabstandslinien gelten die Ergänzungspläne im Massstab 1:500S. 6
- Art. 1.6—S. 13
- Art. 1.9—S. 13
- Art. 2—S. 2
- Art. 2.1Ersatzbauten und entsprechende UmbautenS. 2
- Art. 2.1.1Die in den Kernzonenplänen schwarz gekennzeichneten Gebäude oder GebäudeteileS. 7
- Art. 2.1.2Giebel- oder Trauffassaden, für die in den Kernzonenplänen eine Fassadenlinie …S. 7
- Art. 2.1.3Alle übrigen Gebäude dürfen in den Ausmassen des bestehenden Altbaus umgebautS. 7
- Art. 2.1.4Geringfügige Abweichungen können bewilligt oder angeordnet werden, sofern diesS. 7
- Art. 2.2Neubauten und entsprechende UmbautenS. 2
- Art. 2.2.1Neubauten im Sinne von Ziffer 2.2 sind Bauten auf bisher unüberbauten …S. 7
- Art. 2.2.2GrundmasseS. 7
- Art. 2.2.3Stellung und AnordnungS. 8
- Art. 2.2.4Strassenabstand/GrenzabstandS. 8
- Art. 2.2.5FassadengestaltungS. 8
- Art. 2.2.6DachgestaltungS. 8
- Art. 2.3UmgebungsgestaltungS. 9
- Art. 2.4AbbruchbewilligungS. 9
- Art. 2.5RenovationenS. 2
- Art. 2.6NutzweiseS. 2
- Art. 2.7—S. 13
- Art. 3InhaltS. 2
- Art. 4—S. 2
- Art. 4.4.1Es sind Wohnungen sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässigS. 12
- Art. 4.4.2Im Erdgeschoss sind Wohnungen nur auf der von der Strasse abgewendeten SeiteS. 12
- Art. 4.4.3In der Zentrumszone Za Oberdorf muss der Gewerbeanteil mindestens 20 % der …S. 12
- Art. 4.8GrenzabstandS. 13
- Art. 5Die Gemeinde Horgen erlässt, gestützt auf § 45 des kantonalen Planungs- und …S. 4
- Art. 5.1.1Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb …S. 13
- Art. 5.1.2In den Wohnzonen W1.2 und W1.6 ist eine Gebäudelänge/Gesamtlänge von 30,0 m …S. 13
- Art. 5.2.1—S. 13
- Art. 5.2.2Bei Fassaden von mehr als 15,0 m Länge ist der Grundabstand um 1/4 der MehrlängeS. 13
- Art. 5.5.1In allen Wohnzonen sind nicht störende Betriebe zulässigS. 14
- Art. 5.5.2In den schwarz schraffierten Wohnzonen sowie in der Zone WG 1.6, WG 2.5 und WGS. 14
- Art. 5.5.3In den Wohnzonen mit Gewerbeerleichterung WG 1.6 und WG 2.5 gelten für dauerndS. 14
- Art. 5.6—S. 16
- Art. 5.25Die Baumasse über gewachsenem Boden, die der Parkierung von MotorfahrzeugenS. 16
- Art. 5.95—S. 16
- Art. 6Zone für öffentliche BautenS. 5
- Art. 6.3.1Die geschlossene Bauweise ist zulässigS. 15
- Art. 6.3.2In der Industriezone Risi darf im Interesse des Landschaftsbildes kein …S. 15
- Art. 6.5.1In allen Industriezonen sind neben Gewerbe- und Industriebetrieben auch Handels-S. 15
- Art. 6.5.2In den mit ES III bezeichneten Industriezonen sind höchstens mässig störende …S. 15
- Art. 6.6.1GeltungsbereichS. 16
- Art. 6.6.2GestaltungsplanpflichtS. 16
- Art. 6.6.3Grenz- und GebäudeabständeS. 16
- Art. 6.6.4NutzweiseS. 16
- Art. 6.6.5LärmschutzS. 17
- Art. 6.6.6AnforderungenS. 17
- Art. 6.6.7ParkierungS. 17
- Art. 7GebäudehöheS. 15
- Art. 8—S. 2
- Art. 9—S. 3
- Art. 9.1.1In allen Wohnzonen sowie in den Zentrumszonen sind Arealüberbauungen zulässigS. 20
- Art. 9.1.2Die Arealflächen müssen folgende Mindestgrössen aufweisenS. 20
- Art. 9.1.3—S. 20
- Art. 9.1.4Der Ausnützungszuschlag beträgt 1/10 der zonengemässen AusnützungS. 20
- Art. 9.1.5Bei Arealüberbauungen gilt hinsichtlich Energie ein erhöhter Gebäudestandard. …S. 20
- Art. 9.1.6Die Pflichtparkplätze für die Bewohner und Beschäftigten sind vollständig unter …S. 20
- Art. 9.1.7Bei Neubauten im Rahmen von Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen, welcheS. 20
- Art. 9.4.1Bei Neubauten und baubewilligungspflichtigen Veränderungen von bestehendenS. 21
- Art. 9.4.2—S. 21
- Art. 10—S. 2
- Art. 10.2.1Fehlen Baulinien bei öffentlichen und privaten Strassen und Plätzen sowie bei …S. 22
- Art. 10.2.2Auf der Basis eines rechtskräftigen Strassenbauprojekts können für Besondere …S. 22
- Art. 10.4.1Das Freilegen von Geschossen ist nur bis zu 1,5 m unterhalb des gewachsenen …S. 22
- Art. 10.4.2Die Abgrabung darf dabei gesamthaft nicht mehr als den halben Gebäudeumfang …S. 22
- Art. 10.5.1Es ist folgende Anzahl Personenwagen-Abstellplätze zu erstellenS. 23
- Art. 10.5.2Bei besonderen örtlichen oder besonderen betrieblichen Verhältnissen kann die …S. 23
- Art. 10.5.3Bei Wohn- und Geschäftsbauten sind in der Nähe des Hauseingangs ausreichendeS. 23
- Art. 10.5.4Für die Festsetzung der Ersatzabgabe für Abstellplätze ist der Gemeinderat …S. 23
- Art. 10.5.5Autoarme Nutzungen können von der Verpflichtung zur Erstellung von …S. 23
- Art. 10.5.6Der Gemeinderat kann im Rahmen des Mobilitätskonzeptes autoarme Nutzungen beiS. 23
- Art. 10.6.1Bei der Erstellung von Mehrfamilienhäusern und Überbauungen ab 6 WohneinheitenS. 24
- Art. 10.6.2Containerabstellplätze sind so anzuordnen, dass sie vom Strassenraum her nicht …S. 24
- Art. 10.10.1Auf Planungsvorteilen, die durchS. 24
- Art. 14—S. 2
- Art. 15—S. 2
- Art. 16—S. 2
- Art. 17—S. 2
- Art. 18—S. 17
- Art. 19—S. 3
- Art. 20—S. 3
- Art. 27—S. 3
Gliederung und Titel aus dem Inhaltsverzeichnis des Originals; Wortlaut automatisch extrahiert. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.