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Art. 2.3 · Umgebungsgestaltung

BZO Horgen · S. 9 · Original-PDF

2.3 Umgebungsgestaltung Die herkömmliche Gestaltung der Umgebung ist zu erhalten und bei Sanierungen oder Neubauten zu übernehmen oder zu verbessern.

Die in den Kernzonenplänen bezeichneten Grünflächen müssen erhalten bleiben.

Für Fahrzeuge sind nach Möglichkeit Garagen oder Unterstände zu erstellen. Offene Abstellplätze sollen in erster Linie Besuchern dienen.

Es sind nur Reklamen in unaufdringlich wirkender Form gestattet. Sie müssen auf den Charakter der Bauten Rücksicht nehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.