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Art. 1.2.6 · In den speziell bezeichneten Bereichen sind für lärmempfindliche Räume …
BZO Horgen · S. 6 · Original-PDF
1.2.6 In den speziell bezeichneten Bereichen sind für lärmempfindliche Räume Massnahmen zur Einhaltung der Planungswerte gemäss LSV zu ergreifen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.