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Art. 2.6 · Nutzweise

BZO Horgen · S. 2 · Original-PDF

2.6 Nutzweise 2.6 Nutzweise In den Kernzonen sind Wohnungen sowie höchstens mässig störende Betriebe zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.