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Art. 6.3.1 · Die geschlossene Bauweise ist zulässig

BZO Horgen · S. 15 · Original-PDF

6.3.1 Die geschlossene Bauweise ist zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.