Art. 8.3 · Erholungszone für Pferdesport (E PSp)
BZO Horgen · S. 18 · Original-PDF
8.3 Erholungszone für Pferdesport (E PSp) In der Erholungszone Pferdesport sind nur Bauten und Anlagen zulässig, die der Pferdehaltung, der Pferdezucht sowie dem Pferdesport dienen.
Für die Erholungszone Pferdesport ist ein Gestaltungsplan zu erarbeiten, welcher die jeweilige Nutzung näher ordnet und eine besonders gute Einordnung der Bauten, Anlagen und Parkierungen in die bauliche und landschaftliche Umgebung sicherstellt sowie den Gewässerraum für den Wüeribach sichert. Hochbauten sowie unterirdische Gebäude sind nur auf den Grundstücken Kat. Nrn. 8490 und 10813 zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.