← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis

Art. 5.3 · Bauweise

BZO Horgen · S. 13 · Original-PDF

5.3 Bauweise Die geschlossene Bauweise ist bis zur jeweils zulässigen Gesamtlänge gestattet, sofern gleichzeitig gebaut oder an ein bestehendes Gebäude angebaut wird.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.