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Art. 5.3 · Bauweise
BZO Horgen · S. 13 · Original-PDF
5.3 Bauweise Die geschlossene Bauweise ist bis zur jeweils zulässigen Gesamtlänge gestattet, sofern gleichzeitig gebaut oder an ein bestehendes Gebäude angebaut wird.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.