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Art. 6.5.2 · In den mit ES III bezeichneten Industriezonen sind höchstens mässig störende …
BZO Horgen · S. 15 · Original-PDF
6.5.2 In den mit ES III bezeichneten Industriezonen sind höchstens mässig störende Betriebe und solche mit durchgehender Betriebsdauer zulässig. In allen übrigen Industriezonen sind auch stark störende Betriebe zulässig.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.