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Art. 2.1.1 · Die in den Kernzonenplänen schwarz gekennzeichneten Gebäude oder Gebäudeteile

BZO Horgen · S. 7 · Original-PDF

2.1.1 Die in den Kernzonenplänen schwarz gekennzeichneten Gebäude oder Gebäudeteile müssen in ihrer kubischen Erscheinung vollumfänglich erhalten bleiben. Umbauten oder Ersatzbauten dürfen nur an der bisherigen Stelle und in den Ausmassen des bestehenden Altbaus erstellt werden. Das Ausmass wird durch die vorhandene Gebäudegrundfläche sowie durch die bestehenden Gebäudehöhen und Firsthöhen bestimmt. Umbauten oder Ersatzbauten müssen zudem die wesentlichen gestalterischen Elemente des Altbaus übernehmen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.