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Art. 4.4.3 · In der Zentrumszone Za Oberdorf muss der Gewerbeanteil mindestens 20 % der …

BZO Horgen · S. 12 · Original-PDF

4.4.3 In der Zentrumszone Za Oberdorf muss der Gewerbeanteil mindestens 20 % der Gesamtnutzfläche betragen. Im Erdgeschoss sind keine Wohnungen zulässig.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.