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Art. 6.6.7 · Parkierung

BZO Horgen · S. 17 · Original-PDF

6.6.7 Parkierung Die Pflichtparkplätze für die Bewohner sind vollständig unter Terrain anzuordnen, in Besondere Gebäude oder in Hauptgebäude zu integrieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.