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Art. 10.7 · Fachberater
BZO Horgen · S. 3 · Original-PDF
10.7 Fachberater 10.7 Fachberater Die Baubehörde kann die Baueingabe fachlich begutachten lassen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.