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Art. 10.5.4 · Für die Festsetzung der Ersatzabgabe für Abstellplätze ist der Gemeinderat …
BZO Horgen · S. 23 · Original-PDF
10.5.4 Für die Festsetzung der Ersatzabgabe für Abstellplätze ist der Gemeinderat zuständig. Er berücksichtigt bei der Bemessung der Höhe die unterschiedlichen Verhältnisse der einzelnen Zonen angemessen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.