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Art. 1.2.4 · Gestaltungspläne gemäss den Ziffern 1.2.2 und 1.2.3 – welche den Rahmen der …

BZO Horgen · S. 6 · Original-PDF

1.2.4 Gestaltungspläne gemäss den Ziffern 1.2.2 und 1.2.3 – welche den Rahmen der Bauordnung nicht überschreiten – bedürfen lediglich der Zustimmung durch den Gemeinderat und der Genehmigung durch den Kanton.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.