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Art. 1.2.1 · Innerhalb der Bauzonen werden folgende weitere Anordnungen über Ausnützung

BZO Horgen · S. 6 · Original-PDF

1.2.1 Innerhalb der Bauzonen werden folgende weitere Anordnungen über Ausnützung, Bauweise und Nutzweise getroffen:

a)Besondere Nutzungsanordnungen in Zentrumszonen

b)Zulässigkeit von mässig störenden Betrieben in Wohnzonen

c)Zulässigkeit von Handels- und Dienstleistungsbetrieben in Industriezonen

d)Geltungsbereich von Sonderbauvorschriften in Industriezonen

e)Gebiete mit Gestaltungsplanpflicht

f)Bereiche, in denen die Planungswerte nachzuweisen sind

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.