Art. 10.5.1 · Es ist folgende Anzahl Personenwagen-Abstellplätze zu erstellen
BZO Horgen · S. 23 · Original-PDF
10.5.1 Es ist folgende Anzahl Personenwagen-Abstellplätze zu erstellen: Wohnnutzungen Bewohner Besucher In der Kernzone Dorf 0.3 PP pro Wohnung
1PP pro 10 Wohnungen Übrige Zonen
1PP pro Wohnung
1PP pro 6 Wohnungen
bei Wohnungen mit
einer Nettowohnfläche
kleiner 80 m2
1.5 PP pro Wohnung
bei Wohnungen mit
einer Nettowohnfläche
grösser 80 m2
Für die übrigen Nutzungen bemisst sich die zu erstellende Anzahl PersonenwagenAbstellplätze gemäss der kantonalen Wegleitung zur Regelung des Parkplatzbedarfs in kommunalen Erlassen vom Oktober 1997, wobei kein Maximalwert zu beachten ist.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.