← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis

Art. 9.3 · Flachdachbegrünung

BZO Horgen · S. 20 · Original-PDF

9.3 Flachdachbegrünung Bei Neubauten und erheblichen Umbauten sind Flachdächer, soweit sie nicht im Zusammenhang mit einem ausgebauten Dachgeschoss als begehbare Terrasse benutzt oder für den Bau von Anlagen zur Nutzung von Sonnenenergie beansprucht werden, zu begrünen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.