← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis
Art. 3.5 · Gebäudeabbruch
BZO Horgen · S. 10 · Original-PDF
3.5 Gebäudeabbruch Eine Abbruchbewilligung für Gebäude und Gebäudeteile wird erteilt, wenn die Erstellung des Ersatzbaus gesichert ist. 3.5 Grenzabstand min. 3,5 m 5,0 m 5,0 m Gebäudelänge/Gesamtlänge max. – 50,0 m
– Gebäudehöhe max. 21,5 m 17,5 m 12,0 m Firsthöhe max. 7,0 m 7,0 m 4,0 m
Die Aufteilung der Nutzung auf Dach-, Unter- und Vollgeschosse ist innerhalb der zulässigen Gebäude- und Firsthöhe frei.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.