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Art. 10.8 · Förderbeiträge

BZO Horgen · S. 24 · Original-PDF

10.8 Förderbeiträge Sofern kein Ausnützungszuschlag gewährt wird, richtet die Baubewilligungsbehörde an zertifizierte Minergie®-Bauten Förderbeiträge aus.

Ebenso werden energieeffiziente Anlagen zur Wärmegewinnung (Warmwasser, Gebäudeheizung) gefördert. Für alternative Energiegewinnungsanlagen können ebenfalls Fördermittel ausgerichtet werden.

Der Gemeinderat erlässt dazu ein Ausführungsreglement. Änderungen dieses Reglements sind zu publizieren.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.