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Art. 5.5.2 · In den schwarz schraffierten Wohnzonen sowie in der Zone WG 1.6, WG 2.5 und WG

BZO Horgen · S. 14 · Original-PDF

5.5.2 In den schwarz schraffierten Wohnzonen sowie in der Zone WG 1.6, WG 2.5 und WG 4.8 sind auch mässig störende Betriebe zulässig. In der Zone WG 4.8 muss der Gewerbeanteil mindestens 15 % der Gesamtnutzfläche betragen.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.