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Art. 5 · Die Gemeinde Horgen erlässt, gestützt auf § 45 des kantonalen Planungs- und …
BZO Horgen · S. 4 · Original-PDF
5 Die Gemeinde Horgen erlässt, gestützt auf § 45 des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) vom 7. September 1975 (Fassung vom 1. September 1991 / mit Änderungen bis und mit 1. Juli 2009) und unter Vorbehalt vorgehenden eidgenössischen und kantonalen Rechts, für ihr Gemeindegebiet nachstehende Bau- und Zonenordnung:
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.