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Art. 9.2 · Aussichtsschutz
BZO Horgen · S. 20 · Original-PDF
9.2 Aussichtsschutz In den im Zonenplan festgelegten Aussichtsschutzbereichen dürfen die Gebäudeund Firsthöhen sowie Anlagen und Bepflanzungen die jeweils angegebenen Höhenkoten nicht überschreiten. Ausgenommen sind einzelne hochstämmige Bäume.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.