← BZO Horgen · Inhaltsverzeichnis
Art. 9.1.7 · Bei Neubauten im Rahmen von Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen, welche
BZO Horgen · S. 20 · Original-PDF
9.1.7 Bei Neubauten im Rahmen von Arealüberbauungen und Gestaltungsplänen, welche einen Wohnanteil vorsehen, sind die Anforderungen gemäss Behindertengleichstellungsgesetz (BehiG) unabhängig von der Anzahl Wohnungen zu erfüllen.
Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.