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Art. 1.2.2 · Der Gestaltungsplan für das Gebiet Allmend hat eine einwandfreie landschaftliche

BZO Horgen · S. 6 · Original-PDF

1.2.2 Der Gestaltungsplan für das Gebiet Allmend hat eine einwandfreie landschaftliche Einordnung der Bauten sicherzustellen und eine einheitliche Architektur zu gewährleisten. Ausserdem ist mit geeigneten Mitteln die Einhaltung der Planungswerte gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) zu sichern.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.