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Art. 9.1.4 · Der Ausnützungszuschlag beträgt 1/10 der zonengemässen Ausnützung

BZO Horgen · S. 20 · Original-PDF

9.1.4 Der Ausnützungszuschlag beträgt 1/10 der zonengemässen Ausnützung.

Original-Wortlaut, automatisch extrahiert und typografisch neu gesetzt. Massgeblich ist die amtliche Publikation der Gemeinde. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.