Zone ZPP · Lyss

Bern · BFS 306 · Gemeindeprofil · alle 66 Zonen

Die Zone ZPP in Lyss (Bern) ist mit 1 Regelwerten aus der Bau- und Zonenordnung erfasst. Jeder Wert mit Fundstelle im Reglement, dazu die Pflichtunterlagen fürs Baugesuch und der Eingabeweg der Gemeinde.

Pflichtunterlagen fürs Baugesuch

Pläne
  • Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung
  • Projektpläne 1:100 oder 1:50 (Grundrisse, Schnitte, Fassaden)
  • Massgebendes Terrain, Terraingestaltung und Fixpunkt
  • Baugespann / Profilierung im Gelände
Schriftliche Unterlagen
  • Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau)
  • Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend)
  • Angaben zur Erdbebensicherheit
  • Unterschrift bzw. Zustimmung aller Grundeigentümer (Vollmachten bei Miteigentum)

Kantonale Baseline plus gemeindespezifische Positionen. Details und Formulare im Gemeindeprofil.

Einreichung und Kontakt

Verfahren
Zuständige Stelle

Bestimmungen, die diese Zone erwähnen

Alle Artikel der BZO Lyss, in denen «ZPP» namentlich vorkommt, zum Nachlesen im Wortlaut.

Art. 0BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 138

0 Lesehilfe Das vorliegende Baureglement (BR) der Gemeinde Lyss bildet zusammen mit den Zonenplänen 1, 2 und dem Zonenplan Naturgefahren für den Ortsteil Lyss sowie dem Zonenplan und Zonenplan Naturgefahren für den Ortsteil Busswil die baurechtliche Grundordnung für den Ortsteil für die Einwohnergemeinde Lyss. Allein im Bereich der ZPP «Kiesgrube Bangerter» (Art. 324) wird die Gültigkeit des Zonenplans 1 und des vorliegenden Baureglements auf den Ortsteil Busswil ausgedehnt (vgl. auch Art. 702). Der Ortsteil Busswil verfügt im Übrigen über eine gültige Grundordnung von

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Art. 1BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 194

1 Unerledigte Einsprachen – Rechtsverwahrungen –

Beschlossen durch den Gemeinderat am 22. Juli 2013

Öffentliche Auflage ZPP «Dreihubel» Publikation im amtl. Anzeiger vom 26. Juli und 2. August 2013 Öffentliche Auflage vom 26. Juli bis 26. August 2013 Einspracheverhandlungen am 30. August und 10. September 2013 Erledigte Einsprachen – Unerledigte Einsprachen

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Art. 2BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 279

2 ecoptima A320 ZPP «ESP Bahnhofgebiet» ¹ Die ZPP «Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Bahnhofgebiet» mit seinen besonderen Standortqualitäten mit regionaler Ausstrahlung umfasst die Teile Ost, Mitte und West. Sie bezweckt Planungszweck – – die gesamtheitliche Planung; – – die Sicherstellung einer koordinierten, etappenweisen Umnutzung des Bahnhofgebietes; – – die Festlegung der funktionalen und städtebaulichen Ausstattung; – – die Gestaltung des Bahnhofgebiets; – – die rationelle Erschliessung; – – die Sicherstellung öffentlicher Grünräume entlang des Lyssbachs und des Bangerterparks. Teilüberbauungsordnungen innerhalb der ZPP sind zulässig, wenn sie die Erfüllung des Planungszweckes und der Richtplanziele (vgl. Abs. 6) gewährleisten.

2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzonen Kern MK (Art. 211 Abs. 4), Arbeiten entsprechend den Bestimmungen über die Arbeitszonen A (Art. 211 Abs. 5), Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2) und Grünbereiche entsprechend den Bestimmungen über die Grünzone (Art. 231). Die Nutzungen sind den einzelnen Teilen und Bereichen wie folgt zuzuordnen: Art der Nutzung – – Teil Ost: minimaler Anteil Wohnen 50% der BGF GFo; minimaler Anteil Arbeiten 25% der BGF GFo – – Teil Mitte, Bereich A: minimaler Anteil Arbeiten 85% der BGF GFo – – Teil Mitte, Bereich B: Mischnutzung – – Teil Mitte, Bereich C: Grünbereich (der bisherige Nutzungsanspruch wird in den Teil West übertragen und ist im zugehörigen Mass der Nutzung enthalten) – – Teil West, minimaler Anteil Wohnen: 25% der BGF GFo, minimaler …

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Art. 3BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 291

3 UeO Nr. B11 «Bahnhof Busswil (Ost)» Überbauungsvorschriften A342 ZPP „Bahnhof Busswil“

1Die ZPP «Bahnhof Busswil» bezweckt  die koordinierte Überbauung des Bahnhofareals mit Bauten und Anlagen;  das Bahnareal ist Aufzuwerten und seine Funktion als Zentrum von Busswil zu stärken;  für Bauten und Anlagen des Eisenbahnbetriebs gilt das Bundesrecht. Planungszweck

2Mischnutzung im Sinne von Art. 211 Abs. 3 BR. Park+Ride-Anlagen für Parkplätze für gewerbliche Nutzungen sind nur auf der Ostseite der Geleiseanlage zugelassen. Art der Nutzung

3Die max. Fassadenhöhe traufseitig beträgt:  westlich der Geleiseanlage: 10 m  östlich der Geleiseanlage: 10 m Die max. Gesamthöhe beträgt: Mass der Nutzung  westlich der Geleiseanlage: 14 m  östlich der Geleiseanlage: 14 m

4ES III Lärmempfindlichkeitsstufe

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Art. 4BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 123

4 ecoptima ZPÄ ZPP «Alterssiedlungen Stegmatt» Änderung Baureglement

–Neubauten im übrigen Perimeter:

–Gesamthöhe maximal:

10.0 m Als massgebendes Terrain gilt die Hochwasserschutzkote nach Abs. 7.

–oberirdische Geschossfläche maximal: 3’830 m2 Zur oberirdischen Geschossfläche zählen alle Geschossflächen über der Hochwasserschutzkote nach Abs. 7, mit Ausnahme von Geschossflächen in Unterniveaubauten nach Abs. 8.

–Kleinbauten:

–Geschossfläche maximal:

frei

–Grenzabstand mindestens:

2.0 m

–Grundfläche maximal:

60 m2

–Gesamthöhe maximal:

4.5 m

–Die minimale Geschossflächenziffer oberirdisch (GFZo)1 im Wirkungsbereich der ZPP beträgt 0.60.

4ES II Lärmempfindlichkeitsstufe 5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung und die Grünbereiche sind unter Berücksichtigung der bestehenden Alterssiedlung und der angrenzenden Gebiete festzulegen. Dem Übergang zum angrenzenden Siedlungsschutzgebiet ist mit einer sorgfältigen Gliederung der Überbauung Rechnung zu tragen.

–Die Bauten sind mit Flachdächern einzudecken.

–Bauliche Ergänzungen und Veränderungen an der bestehenden AlGestaltungs-grundsätze terssiedlung auf Parzelle Nr. 1298 sind behutsam vorzunehmen und haben hohe Qualitätsansprüche zu erfüllen. 6 – Die Parkierung (vorbehältlich Besucherparkplätzen) ist mit einer gemeinsamen unterirdischen Einstellhalle zu lösen. Die Zufahrt zur Einstellhalle erfolgt über den Stegmattweg.

–Vorfahrt, Anlieferung und Güterumschlag erfolgen über die besteErschliessungsgrundsätze hende Zu- und Wegfahrt ab der Zeugh …

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Art. 05.09.1989BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 191

05.09.1989

–Innerhalb des Sektors H der UeO Nr. 52 «ESP Lyss Bahnhof» liegender Teil des Richtplans «Bahnhofegiet» vom 19.07.1995

–Ausserhalb der ZPP «Grien Süd» liegender Teil der UeO Nr. 42 «Grien Süd» vom 07.02.2001

–ZPP Nr. 8 «Kiesgrube Bangerter» nach Baureglement vom 21. Februar 2011 der Einwohnergemeinde Busswil

–«Alignementsplan» vom 10.01.1922 (gültig, soweit nicht durch Überbauungs- oder Baulinienpläne aufgehoben)

–Baulinienplan «Aarbergstrasse» vom 14.01.1986

–Baulinienplan «Oberer Aareweg» vom 12.07.1971

–Baulinienplan «Oberer Aareweg» vom 14.05.1968

–Baulinienplan «Bernstrasse (Lehn)» vom

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Art. 5BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 119

5 ecoptima Genehmigungsvermerke Öffentliche Mitwirkung vom 27. Februar bis 24. März 2017 Vorprüfung vom

8. Dezember 2017
Publikation im amtlichen Anzeiger vom
16.  März 2018

Masstabelle: Die Spaltenzuordnung ist nur im Original-PDF (S. 119) verbindlich lesbar.

Öffentliche Auflage vom 16. März bis 16. April 2018 Einspracheverhandlungen vom Erledigte Einsprachen Unerledigte Einsprachen Rechtsverwahrungen Beschlossen durch den Gemeinderat am 22. Mai 2018 Beschlossen durch den Grossen Gemeinderat am 25. Juni 2018 Die Präsidentin Die Sekretärin Agnes Hautle Silvia Wüthrich Die Richtigkeit dieser Angaben bescheinigt: Lyss, er Genehmigt durch das Kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung GENEHMIGUNG

Gemeinde Lyss

Zonenplan- und Baureglementsänderung Z13-5 ZPP «Alterssiedlungen Stegmatt» Änderung Baureglement

Die Planung besteht aus:

–Zonenplanänderung

–Änderung Baureglement

Weitere Unterlagen:

–Erläuterungsbericht

–Mitwirkungsbericht

Juli 2019 ecoptima · Spitalgasse 34 · Postfach · 3001 Bern · Telefon 031 310 50 80 · Fax 031 310 50 81 · www.ecoptima.ch · info@ecoptima.ch Einwohnergemeinde Lyss

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Art. 6BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 137

6 Baureglement (BR) A319 ZPP «Mittlere Mühle – Eissporthalle»

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Art. 31BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 158

31 Zonen mit Planungspflicht (ZPP) Gemäss Art. 93 BauG setzt das Bauen in einer ZPP eine rechtskräftige Überbauungsordnung (UeO) voraus; diese wird durch den Gemeinderat erlassen. Die Befreiung vom Erlass einer UeO richtet sich nach Art. 93 Abs. 1 und 2 BauG (vgl. dazu auch die Arbeitshilfe AHOP des AGR: Von der ZPP zur Baubewilligung; Juni 1998).

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Art. 33BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 164

33 Baureglement (BR) [ZSF], Zonen mit Planungspflicht [ZPP] «Grien Süd» «Kiesgrube Bangerter», «Autobahn-Garage», «Grentschel» und «Aemmer» sowie die Überbauungsordnungen [UeO] 1, 2, 3, 5, 7, 12 und 28), zu erstellen. Bestehende Standorte sind vorzuziehen.

4Antennen in den übrigen Bauzonen sind nur zulässig, wenn kein Standort in einer Arbeitszone möglich ist. In diesen Fällen ist zudem eine Koordination mit bestehenden Antennenanlagen zu prüfen. Falls die Prüfung ergibt, dass eine Koordination aufgrund der anwendbaren Vorschriften möglich ist, ist die neue Anlage am bestehenden Standort zu erstellen.

5In Wohnzonen sind Antennen nur zum Empfang von Signalen oder für die Erschliessung der Nachbarschaft der Anlage gestattet und sind unauffällig zu gestalten.

6In Ortsbild-, Siedlungs- sowie Landschaftsschutzgebieten sind Antennen nicht zugelassen. Die Baubewilligungsbehörde kann, in Absprache mit der Fachstelle (Kantonale Denkmalpflege), dem Bau einzelner Antennen zustimmen, wenn sie zur Wahrung der Kommunikationsfreiheit unabdingbar und in das Orts-, Siedlungs- und Landschaftsbild integriert sind.

7Die Vorschriften des Baubewilligungsdekrets über die Parabolantennen bleiben vorbehalten.

8Die Zulässigkeit von Antennen ausserhalb der Bauzone richtet sich im Übrigen nach Bundesrecht und kantonalem Recht. Im Perimeter von Überbauungsordnungen ist auf die dort umschriebene Nutzung abzustellen. Ist vorwiegend Arbeitsnutzung vorgesehen, kommt Absatz 3 zur Anwendung, ist ausschliesslich Wohnnutzung erlaubt, gilt Absatz 5. …

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Art. 44BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 268

44 «ZPP Mittlere Mühle – Eissporthalle» vom 12.06.2007 ES III

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Art. 101BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 136

101 Anhang A3: Besondere Bestimmungen zu ZPP und bestehende besondere baurechtliche Ordnungen

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Art. 102BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 235

102 Baureglement (BR) Anhang A3: Besondere Bestimmungen zu ZPP und bestehende besondere baurechtliche Ordnungen A31 Zonen mit Planungspflicht (ZPP) Ortsteil Lyss A311 ZPP «Gerber-Areal»

1Die ZPP «Gerber-Areal» bezweckt

–eine verdichtete, geordnete, einheitlich gestaltete Planungszweck Wohnüberbauung mit hoher Wohnqualität und einem beschränkten Anteil Arbeitsnutzung;

–die Sicherstellung einer sinnvollen Etappierung und gemeinsamen Erschliessung;

–eine gute Einordnung in die angrenzende Bebauung.

2Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3).

3 – GFZo AZ 1.05. 1.16

–maximale Gebäude Fassadenhöhe traufseitig: Art der Nutzung GFZo AZ 1.05. 1.16 maximale Gebäude Fassadenhöhe traufseitig: Mass der Nutzung

–Teil A: 19.0 m

–Teil B: 16.0 m

–Attikageschosse sind unabhängig von ihrer anreim Übrigen gelten die Bestimmungen von Art. 214 Abs. 3 chenbare GrundGebäudefläche an die Fassadenhöhe traufseitig anzurechnen.

–Wird nach dem Minergie-P-Standard, Stand 2011 oder gleichwertig gebaut, erhöht sich die maximale GFZo AZ darüber hinaus um 0.05 0.06.

4ES III

5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung und die Grünbereiche sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete festzulegen. Insbesondere dem Übergang zur kleinmassstäblichen Wohnüberbauung am Sonnhalderain ist mit einer horizontalen und vertikalen Staffelung der Baukörper Rechnung zu tragen.

–Die Bauten sind mit Flachdächern einzudecken.

–Die Gestaltung der Busswilstrasse ist auf die ÜberLärmempfindlichkeitsstu …

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Art. 103BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 236

103 Baureglement (BR) 6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Busswilstrasse (Teil C).

–Es sind Massnahmen zur Entlastung des Areals Erschliessungsgrundsätze Denkbar ist auch die Reduktion der maximal zulässigen Anzahl an Autoabstellplätzen. vom Fahrzeugverkehr zu prüfen.

–Die Parkierung ist mit einer gemeinsamen unterirdischen Einstellhalle zu lösen. Besucher- und Kurzzeitparkplätze müssen oberirdisch angeordnet werden, frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten.

–Zwischen der Kreuzfeldstrasse und der Busswilstrasse ist im Bereich der nordöstlichen Begrenzung der ZPP eine Verbindung für den Langsamverkehr sicherzustellen. A312 ZPP «Rossi»

1Die ZPP «Rossi» bezweckt

–eine verdichtete, gut und einheitlich gestaltete, in Planungszweck die Topografie eingebettete Wohnüberbauung;

–eine gute Einordnung ins Landschaftsbild und in die bestehende Überbauung;

–eine wirtschaftliche Erschliessung.

2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2). Innerhalb der bestehenden Gebäude auf der Parzelle Nr. 1228 ist zusätzlich die landwirtschaftliche Nutzung zulässig.

3 – GFZo AZ 55 0.61; maximale GebäudeFassadenhöhe traufseitig 7.0 m.

–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbeArt der Nutzung GFZo AZ 55 0.61; e traufseitig 7.0 m Mass der Nutzung werbsverfahrens nach den Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale GFZo AZ um 0.101 erhöhen.

–Wird nach dem Minergie-P-Standard, Stand 2011 oder gleichwertig gebaut, erhöht sich die maximale GFZo AZ darüber hinaus …

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Art. 104BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 237

104 Baureglement (BR)

–Die Dachformen sind gebietsweise einheitlich festzulegen und in der gesamten ZPP untereinander abzustimmen.

–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass der Verlauf des gewachsenen Terrains möglichst unverändert bleibt und der erforderlichen Retention Rechnung getragen wird.

6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt prioritär ab dem Rossiweg. Zulässig ist zudem die Erschliessung eines Teilgebiets aus westlicher Richtung über den Heilbachrain.

–Eine durchgehende Detailerschliessungsstrasse für Erschliessungsgrundsätze den motorisierten Verkehr in Ost-West-Richtung ist nicht zulässig. Für den Langsamverkehr ist eine solche im Bereich des Heilbachrains sicherzustellen.

–Besucherparkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten. A313 ZPP «Alpenstrasse»

1Die ZPP «Alpenstrasse» bezweckt

–eine gut und einheitlich gestaltete, in die Topografie Planungszweck eingebettete Wohnüberbauung;

–eine gute Einordnung in die bestehende Überbauung.

2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2).

3 – GFZo AZ 55 0.61; maximale GebäudeFassadenhöhe traufseitig 7.0 m.

–Bei Planungen auf der Grundlage eines WettbeArt der Nutzung GFZo AZ 55 0.61 höhe traufseitig 7 Mass der Nutzung werbsverfahrens nach den Regeln des SIA kann der Gemeinderat die maximale GFZo AZ um 0.101 erhöhen.

–Wird nach dem Minergie-P-Standard, Stand 2011 oder gleichwertig gebaut, erhöht sich die maximale GFZo AZ darüber hinaus um 0.05 0.06.

4ES II Lärmempfindlichkei …

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Art. 105BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 238

105 Baureglement (BR) 5 – Volumen und Anordnung der Bauten sowie die Bepflanzung sind unter Berücksichtigung der angrenzenden Gebiete festzulegen.

–Die Dachformen und -materialien sind aufeinander Gestaltungsgrundsätze abzustimmen.

–Der Siedlungsrand gegenüber der angrenzenden Landwirtschaftszone ist sorgfältig zu gestalten.

–Bei der Aussenraumgestaltung ist darauf zu achten, dass der Verlauf des gewachsenen Terrains möglichst unverändert bleibt und die privaten Gärten nicht mit Stützmauern von der angrenzenden Landwirtschaftszone abgetrennt werden.

–Im Rahmen der Überbauungsordnung oder des Wettbewerbsverfahrens ist aufzuzeigen, wie die bestehende Hecke innerhalb oder ausserhalb des ZPP-Perimeters ersetzt werden kann. 6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt über die Alpenstrasse oder das Erli.

–Die Parkierung ist gemeinsam zu lösen. BesucherErschliessungsgrundsätze parkplätze müssen frei zugänglich sein und sind angemessen zu gestalten. A314 ZPP «Hirschenplatz Ost»

1Die ZPP «Hirschenplatz Ost» bezweckt

–eine verdichtete, geordnete, einheitlich gestaltete Planungszweck und auf die Emissionen der Bahnlinie reagierende Wohn- und Gewerbeüberbauung;

–die Reaktion auf die Emissionen der Bahnlinie sowie der Haupt- und der Bürenstrasse;

–die Anordung und räumliche Abgrenzung von öffentlichen und privaten Aussenräumen im Zusammenhang mit den angrenzenden Erdgeschoss Nutzungen des ersten Vollgeschosses;

–die Berücksichtigung und Integration der historischen Bausubstanz sowie des Schlattbachs;

–eine gute Eino …

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Art. 107BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 240

107 Baureglement (BR) A315 ZPP «Areal Aemmer»

1Die ZPP «Areal Aemmer» bezweckt

–die Gestaltung und Aufwertung des SiedlungsranPlanungszweck des, des Lyssbachraums und des Strassenraums entlang des Wannersmattweges;

–die Regelung der baulichen Nutzung auf dem Areal.

2 – Mischnutzung entsprechend den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3).

–Der Wohnflächenanteil hat im Minimum 15% und Art der Nutzung im Maximum 30% zu betragen.

3 – Die maximal zu realisierende Bruttogesschossfläche Geschossfläche oberirdisch darf 3'900 4'300 m² nicht übersteigen.

–maximale GebäudeFassadenhöhe traufseitig: 10 m

–maximale Gebäudelänge: 35 m.

4ES III

5 – Der Freihaltung, Gestaltung und Aufwertung des Lyssbach- und des Siedlungsraumes sind durch Standort, Grösse und Stellung der Bauvolumen, die zu verwendenden Baumaterialien und die Gestaltung der Siedlungsränder grosse Beachtung zu schenken, so dass sich eine gute Gesamtwirkung im landschaftlich empfindlichen Gebiet der Schatthole ergibt.

–Die angemessene Gestaltung des Siedlungsrands Bruttogesschossflä-

che Geschossfläche oberirdisch darf 3'900 4'300 m²

Mass der Nutzung Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze und die ökologische Aufwertung des Lyssbachraumes sind durch die Ausscheidung von Grünbereichen zu gewährleisten.

6 – Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr erfolgt ab dem Wannersmattweg. Erschliessungsgrundsätze Gemeinde Lyss

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Art. 108BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 241

108 Baureglement (BR) A316 ZPP «Grentschel»

1Die ZPP «Grentschel» bezweckt

–die ganzheitliche Planung in funktionaler, baulicher Planungszweck und gestalterischer Hinsicht;

–zweckmässige Massnahmen zur Wasserretention.

2Bauten und Anlagen für Gesundheit, Bildung, Sport und Freizeit.

3Die entstehenden Baukörper über einem SockelgeschossGebäudesockel sind auf folgende Masse beschränkt:

–Gebäudelänge: 120 m

–Gebäudebreite: 55 m (gestaffelte Gebäude vorbeArt der Nutzung Mass der Nutzung halten)

–GebäudeFassadenhöhe traufseitig: 13 m (bei terrassierten Gebäuden maximal 6 Stufen).

4ES II

5 – Das Grentschelbachtal soll als solches wahrnehmbar erhalten bleiben.

–Die Nutzung ist auf wenige Bauten zu konzipieren.

–Bauten und Anlagen sind durch geeignete GrundLärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze risskonzeption, Stellung, Bedachung, Materialien usw. so den topographischen Verhältnissen anzupassen, dass sich eine gute Eigen- und Gesamtwirkung ergibt. A317 ZPP «Grien Süd»

1Die ZPP «Grien Süd» bezweckt

–die funktionsgerechte Erschliessung;

–die Freihaltung und Gestaltung öffentlicher und priPlanungszweck vater Grünbereiche;

–die Definition und Etappierung der überbaubaren Bereiche;

–die optimale Energienutzung und -gewinnung.

2Nutzungen für Arbeitsaktivitäten wie Produktion, Handel, Freizeit, sowie reine publikumsintensive Dienstleistungsbetriebe, für die es aus Lärmschutzgründen (z.B. erheblicher Motorradfahrzeugverkehr in der Nacht, erhöhte Lärmbelastung usw.) einen Standort in der Arbeitszone beda …

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Art. 109BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 242

109 Baureglement (BR) Einkaufszentren für den täglichen Bedarf sind ausgeschlossen. Im Weiteren gelten die Bestimmungen über die Arbeitszonen A (Art. 211 Abs. 5).

3Überbauungsziffer:

60% Maximale GebäudeFassadenhöhe traufseitig: 16 m Grünflächenziffer:

20 10%, davon kann maximal die Hälfte finanziell abgegolten werden.

4ES IV

5Für die Ausarbeitung der Überbauungsordnung ist das «Erschliessungs- und Grünraumkonzept Industriegebiet Grien» vom Juli 1984 mit Richtlinien (Koordinationsblätter) wegleitend. Mass der Nutzung he traufseitig 20 10 Lärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungs und Erschliessungsgrundsätze A318 ZPP «Kornweg»

1Die ZPP «Kornweg» bezweckt

–die ganzheitliche Planung in funktionaler, baulicher Planungszweck und gestalterischer Hinsicht;

–die Realisierung einer konzeptionell einheitlichen, im Einzelnen jedoch vielfältigen Überbauung mit hoher Wohnqualität;

–die Gestaltung des Siedlungsrandes;

–das Ausscheiden und zweckmässige Anordnen der nötigen Flächen für öffentliche Nutzungen, Grünbereiche, Spiel und Sport.

2Wohnen entsprechend den Bestimmungen über die Wohnzonen W (Art. 211 Abs. 2), Bauten und Anlagen im öffentlichen Interesse gemäss Art. 77 BauG sowie entlang der Bahn und im Bereich der Aarbergstrasse in einer Bautiefe Mischnutzung nach den Bestimmungen über die Mischzonen M (Art. 211 Abs. 3). Die gesamte Zonenfläche ist wie folgt auf die verschiedenen Nutzungsarten aufzuteilen:

–Ca. 65% für das Wohnen und Mischnutzung

–Ca. 15% für öffentliche Nutzungen wie QuartierArt der Nutzung schulha …

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Art. 110BZO Grundordnung Lyss — Baureglement · S. 243

110 Baureglement (BR) (die öffentlichen Nutzungen müssen nicht an die maximale BGFGFo angerechnet werden): 13'400 14'800 m²

–Zusätzlich zulässige maximale BGFo 13'400 14'800 BGFo 1750 2'000 öhe traufseitig en 1750 2'000 traufseitig en für unbeheizte Wintergärten: 1750 2'000 m²

–Maximale GebäudeFassadenhöhe traufseitig entlang Kornweg: 10 m

–Maximale GebäudeFassadenhöhe traufseitig am Siedlungsrand: 7 m

4ES II, in den Bereichen mit Mischnutzung ES III

5 – Zwischen der Bau- und der Landwirtschaftszone ist durch die Staffelung der Bauvolumen, die Bepflanzung und grosszügige Grünbereiche ein möglichst natürlicher Übergang anzustreben.

–Möglichst vielen Wohnungen ist ein direkter ZuLärmempfindlichkeitsstufe Gestaltungsgrundsätze gang zum Aussenraum zu ermöglichen.

–Die Überbauung ist durchlässig und die erforderlichen Gemeinschaftsbereiche sind vielfältig auszubilden.

–Der Kornweg ist gestalterisch aufzuwerten.

6 – Die Parkierungsanlagen sind peripher oder unterirdisch anzuordnen.

–Zwischen den nördlich gelegenen Quartieren und Erschliessungsgrundsätze den Neubaubereichen sind Querbeziehungen (Fuss-/Radwege) herzustellen. A319 ZPP «Mittlere Mühle – Eissporthalle»

1Die ZPP «Mittlere Mühle – Eissporthalle» bezweckt

–die Sicherstellung einer geordneten Überbauung Planungszweck mit Etappierungsmöglichkeiten und gemeinsamer Erschliessung;

–die Förderung einer verdichteten Bauweise;

–die Gestaltung der Übergangsbereiche zum Lyssbach;

–die Erweiterung und Ergänzung der Eissportanlagen;

–der Schutz der Gebäudegruppe …

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28 weitere Artikel erwähnen die Zone; vollständig im Originalerlass.

Zulässige Masse laut BZO

ParameterWertFundstelleSicherheit
Fassadenhöhe traufseitig≤ 12 mArt. 118, S. 2510.70

Extrahiert aus der BZO Lyss (Original). Niedrige Sicherheit heisst: unsicher gelesen, bitte an der Quelle prüfen. Assistenzdaten, keine Rechtsauskunft.

Häufige Fragen zur Zone ZPP

Welche Unterlagen gehören zum Baugesuch in Lyss?
8 Pflichtunterlagen, darunter Baugesuch im kantonalen Übermittlungssystem (eBau), Zwei unterzeichnete Papierausfertigungen (rechtlich massgebend), Situationsplan auf Grundlage der amtlichen Vermessung. Alle Unterlagen →
Wo reiche ich das Baugesuch in Lyss ein?
Baugesuche in Lyss laufen über eBau Bern (obligatorisch, zusätzlich 2 Papierdoppel). Zuständig ist Abteilung Bau und Planung, Bahnhofstrasse 10, Postfach 368, 3250 Lyss. Ablauf nach der Einreichung →
Wo steht die Zone ZPP in der BZO Lyss?
48 Artikel der Bau- und Zonenordnung Lyss erwähnen die Zone ZPP namentlich, darunter Art. 0, Art. 1, Art. 2. BZO Lyss lesen →

Weitere Zonen in Lyss